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Anleitung: Die EURO - Münzen und Scheine
liegen im Dateiformat gif und jpg vor. Sie können in jede Textverarbeitung über
"Einfügen" > "Grafik" > "Aus Datei" unter Angabe
des Ordners eingeladen werden. Vorgesehener Ordner ist C:\ETVERLAG\EURO Die Bilder sind größer als die
Originale. Zur Verwendung in Matheaufgaben klicken Sie nach dem Einfügen in die
Textverarbeitung auf das Euro-Bild und ziehen es kleiner. Zur Verwendung beachten Sie
bitte die entsprechenden Richtlinien der EZB (siehe unten). L
233/56 [DE] Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 31.8.2001
HAT
FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: (1) Die erste Serie der Euro-Banknoten
umfasst sieben Stückelungen von 5 Euro bis 500 Euro. auf denen das
Thema "Zeitalter und Stile in Europa" dargestellt wird und die die
folgenden Grundmerkmale erfüllen: Nennwert
(EUR) Abmessungen Hauptfarbe Gestaltungsmotiv 5
120 x 62 mm Grau
Klassik 10 127 x 67 mm Rot
Romantik 20 133 x 72 mm Blau
Gotik 50 140 x 77 mm Orange
Renaissance 100
147 x 82 mm Grün
Barok und Rokoko 200
153 x 82 mm Gelblich
braun Eisen-
und Glasarchitektur 500
160 x 82 mm Lila
Moderne Architektur des 20.
Jahrhunderts (2) Auf den sieben Stückelungen der
Euro-Banknotenserie werden Tore und Fenster auf der Vorderseite und Brücken auf
der Rückseite dargestellt. Die Abbildungen auf den sieben Stückelungen sind
alle typisch für die zuvor genannten kunsthistorischen Epochen in Europa.
Weitere Gestaltungselemente der Banknotenentwürfe sind das Symbol der
Europäischen Union, die Währungsbezeichnung in lateinischer und griechischer
Schrift, die Abkürzung der EZB in den offiziellen Sprachvarianten, das Zeichen
© als Hinweis auf den Urheberrechtsschutz und die Unterschrift des Präsidenten
der EZB. Artikel 2 (1) Die EZB ist Inhaber des Urheberrechts
an den in Artikel 1 genannten Banknoten. (2) Die
Reproduktion einer in Artikel 1 genannten Banknote oder eines Teils davon ist
in folgenden Fällen gestattet: a) Fotos, Zeichnungen, Gemälde, Filme und
generell sämtliche Abbildungen, bei denen die Banknoten oder Reproduktionen
selbst nicht im Mittelpunkt stehen und die Gestaltungsentwürfe der Banknoten
nicht als Nahaufnahme abgebildet werden; b) Reproduktionen, bei denen
nur eine Seite der Banknote wiedergegeben wird, sofern deren Abmessungen sowohl
in der Länge als auch in der Breite mehr als 125 % oder weniger als 75 % der in
Artikel 1 festgelegten Abmessungen der jeweiligen Banknote betragen. ungeachtet
des für die Reproduktion verwendeten Materials. (3) Eine generelle Genehmigung von
Reproduktionen nach den zuvor genannten Bestimmungen kann bei einer Kollision
mit dem unveräußerlichen Persönlichkeitsrecht des Urhebers der
Gestaltungsentwürfe der Banknoten widerrufen werden. Artikel1
Stückelungen und Merkmale
Reproduktion